Aktuelles - Stand: 7. I. 2018
2017
11.XII.2017 Büro- und Lagerhalleneinweihung
TRAS
120 "Technische Regel für Anlagensicherheit
Biogasanlagen" (Entwurf 4.VIII.2017) - Stellungnahme
/ Antwort der KAS / GFI an die DAS - IB GmbH
Ergänzung vom 7.XII.2017:
der Verteiler für die Einladungen zum Fachgespräch wurde vom AK-Biogasanlagen in Abstimmung mit dem BMUB erstellt. Es bestand die Möglichkeit, sich bei der Geschäftsstelle zu dem Fachgespräch anzumelden. Die Erkenntnisse aus dem Fachgespräch und die Beiträge der Teilnehmer wurden in einem internen Arbeitsdokument zusammengestellt. Es dient dem internen Beratungsprozess des Arbeitskreises und wird nicht veröffentlicht. Nach der Verabschiedung des überarbeiteten Entwurfs durch die Kommission für Anlagensicherheit und der Anhörung der obersten Landesbehörden kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die TRAS 120 im Bundesanzeiger veröffentlichen. Dies wird voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2018 der Fall sein.
Für die Veröffentlichung von Informationen zum Sachstand bei der TRAS-Biogasanlagen schlage ich Ihnen vor, auf die Internetseite der KAS https://www.kas-bmu.de/publikationen/tras_pub.htm zu verweisen.
Ich würde es darüber hinaus sehr begrüßen, wenn Sie auf Ihrer Internetseite auf die Nennung von Namen von Mitarbeitern der Geschäftsstelle der Kommission für Anlagensicherheit verzichten würden.
Hinweis auf der web - Seite der KAS stehen die Namen jedoch auch.
TRAS
120 "Technische Regel für Anlagensicherheit
Biogasanlagen" (Entwurf 4.VIII.2017) - Stellungnahme
/ Antwort der KAS / GFI an die DAS - IB GmbH
(Auszüge) vom 22.XI.2017:
Von
Hon.-Prof. Dr. Thomas Schendler als Vorsitzende
der Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
mit dem Verteiler: Georg Arens und Oliver
Ludwig aus dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (kurz
BMUB), Thomas Hackbusch (LUBW - Landesanstalt
für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Baden-Württemberg) als Vertreter des
Arbeitskreis Biogasanlagen und
Hans-Siegfried Göbel (Gesellschaft für
Infrastruktur und Umwelt mbH - GfI):
1.
Zitat: In keiner Weise wurden fachlich begründete
Vorschläge der Fachverbände als „polemisch“
oder „unsachlich“ „abgewiegelt“. Die beim
Fachgespräch eingebrachten Vorschläge werden
in der weiteren Überarbeitung des Entwurfs
zur TRAS berücksichtigt.
2.
Zitat:... dass der Entwurf der TRAS sich noch
in einer umfangreichen Überarbeitung auf Basis
der Vorschläge aus dem Fachgespräch befindet.
Was ist an dieser "neuen" Internet - Meldung
aus kW 47 aus 2017 neu? "Alte Müllhalden
als Stromquelle nutzen Unter alten Müllhalden
schlummert ungenutztes Potenzial: Methan.
Bochumer Forscher wollen dieses Gas nun zur
Strom- und Wärmeerzeugung nutzen und Kommunen
damit die Kassen füllen."
Wir sind am 3.XI.2017 in den KZR 12 nach Flintbek bei Kiel in unser eigenes Büro umgezogen.
Nun warten wir auf die Telekom sowie 1&1 ehemals KielNET, daß unsere neuen Telephon- und
Faxanschlüße funktionieren. Vermutlich nun am 10.XI.2017
TRAS 120 "Technische Regel für
Anlagensicherheit Biogasanlagen" (Entwurf
4.VIII.2017) - Unsere Meinung zur Anhörung
beim UBA am Mittw., 18. X. 2017:
Wollte die KAS wirklich anhören und sich
fachlich austauschen ? Anscheinend NEIN, fachlich
begründete Vorschläge von Verbänden, Firmen
etc. wurden fast immer als "unsachlich" /
"polemisch" etc. "abgewiegelt". So wird diese
TRAS 120 kein "Stand der Technik"! Was will
man mit der TRAS 120 eigentlich erreichen?
Wenn Biogasanlagen sicherer gemacht werden
sollen, sollte man sich nach den realen Unfällen,
Emissionen und Schäden erkundigen und nicht,
nicht nachvollziehbare Behauptungen zu Abständen
und techn. Ausführungen fixieren. Wieso wird
das vorhandene Regelwerk sowie die bestehenden
Gesetze und Verordnungen durch die Überwachungsbehörden
und "Sachverständigen" sowie "Befähigten Personen"
nicht angewandt und überprüft? Noch
ein Regelwerk zu Biogasanlagen (welche eigentlich?),
was bis dato handwerklich schlecht ist (s.u.),
brauch die Welt (Biogasszene) wirklich nicht.
Fazit: Der Entwurf zur TRAS 120 und die Anhörung
sind mangelhaft - die durchgeführten Prüfungen
von Biogasanlagen nicht ausreichend. Liebe
KAS, kommt Euren Ansprüchen nach und schreibt
"etwas" technisch "belastbares & fundiertes",
wenn es denn noch wirklich die TRAS 120 "Technische
Regel für Anlagensicherheit Biogasanlagen"
bedarf !
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65 kB der pdf.-file Sweco Kurzinfo aus Sweco
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TRAS 120 (Entwurf 4.VIII.2017) "Technische
Regel für Anlagensicherheit Biogasanlagen";
steckt noch in den Kinderschuhen und wird
dem Anspruch an die KAS (Kommission für Anlagensicherheit)
nicht gerecht. Beispiele: Aus MBA`s werden
"BMA`s" - aus Sicherheitsabsperrventile (SAV)
werden Sicherheitsabsperrarmaturen, aus Unterbrechungsfreie
Spannungsversorgung (USV) wird Unterbrechungsfreie
Stromversorgung, aus Energie wird Strom. Es
finden sich keine Hinweise was ein Betreiber
und Arbeitgeber ist, Sicherheitsdefinitionen
beziehen sich auf Atomenergieanlagen: "Atomic
Energy Agency" und "Developing safety culture
in nuclear activities". § 11 der GefStoffV
wird ignoriert (primärer Explosionsschutz:
"Auf Dauer technisch dicht". Auslegungen
von U/Ü: V=f(p) und insb. welcher Volumenstrom:
des Behälters / der Anlage bleiben unklar.
Auf Unterschiede zw. "Bestimmungsgemäßer Betrieb
/ Verwendung" und "Normalbetrieb" finden sich
keine Hinweise. Worauf beziehen sich Wartungen,
Instandsetzungen: unklar. Zwischen geA und
eA wird nicht eineindeutig unterschieden.
Wird Biogas nun gespeichert oder doch gelagert?
Sind Gasbrenner für Notfackeln anders zu bewerten
als für Heizkessel? Was sind Havarien, Abweichungen
vom Normalbetrieb und was sind Störfälle:
unklar. Sicherheitseinrichtungen - Folgehandlungen
- Sicherheitsmatrix: unklar. LISA / LIZA +
/ - werden nicht eindeutig differenziert.
Gefahrenanalyse, Gefährdungsbeurteilung, WER
WAS unklar. Biogas soll "extrem entzündbar
sein"; CO2 ist ein Löschgas ! für Wasserstoff
aus der Hydrolyse möge dies ja richtig sein
... Biogas (CO2 / CH4) soll sich nicht entmischen:
FALSCH !!! In jedem unterirdischen Bauwerk
meßbar und leider durch zahlreiche CO2 - Tote
auch feststellbar. Löschwassermenge für Biogasanlagen
lt. DVGW W 405 völlig überdimensioniert. Warum
müssen Flammendurchschlagsicherungen (FS)
als tertiärer Explosionsschutz sein, wenn
keine eA bzw. geA vorzufinden ist und dies
betriebsmäßig auch nicht funktioniert. Wieso
müssen Biogasverdichter / Stützluftgebläse
für Explosionsschutzzone 2 (gemeint ist wahrscheinlich
Kategorie 3) sein und der "Rest" nicht? Pauschale
Abstände zu Windkraftanlagen (WKA) von 500
m völlig theoretisch. Im Notstromkonzept werden
die Anlaufströme nicht berücksichtigt - warum?
Blitzschutz: Der Normblitz aus der DIN EN
62305 läßt mit den Lobbyisten grüßen! Wie
soll eine kontinuierliche Stützluftüberwachung
im notwendigen ppm - Meßbereich ausgeführt
werden, wenn es diese Meßgeräte nicht auf
dem Markt gibt? Kontinuierlich im Meßbereich
UEG zu messen ist 1000 - fach daneben ! PS
Kennt RUK tatsächlich nicht das Sachverständigen
Kreis Biogas (SVK) - Merkblatt zur Dichtigkeit
an Doppelmembrangasspeicher (DMGS) und weitere
Informationen, die nicht vom DWA sind?
Merkblatt (Veröffentlicht V 2011) zur Prüfung von
Gasspeicherdächern (Tragluftdächer) von BGA - Doppelmembranhauben,
pdf download 540 kB
Liebe KAS, da kommt noch viel handwerkliche Arbeit auf Dich zu. Dieser Entwurf der TRAS 120 vom "04.08.2017" ist kein großer Wurf.
Mehr dazu auch gerne auf unseren Seminaren & Lehrgängen zum Thema ab dem 27.IX.2017 in Göttingen. Programm & Anmeldeformular
unter Veranstaltungen und auf der Startseite.
1.415 kB als pdf.-file anklicken
Die "Technische Regel für Anlagensicherheit Biogasanlagen" (Entwurf) muß dringend überarbeitet werden.
Mit unserem Bürobau in Flintbek neben unserem
Archiv kommen auch die ersten "Probleme":a)
seit VI 2017 können wir nicht sagen, wann
uns die Telekom an ihr Netz anschließt. Seit
dem 23.VIII. sind wir jedoch schon an das
Frischwasser- und Fernwärmenetz der STW Kiel
angeschlossen. b) Warnung vor der AEET Energy
Group GmbH. Die geben im web, emails und Telephongesprächen
vor Solarwechselrichter zu reparieren. Wenn
dieser dann, wie bei uns am 19.VII.2017 versandt
wird passiert Folgendes. Einen Tag später
erhält man einen freundlichen Anruf, die Werkstatt
hätte festgestellt (in unserem Fall wäre ein
großes Loch in der Platine), die Reparatur
lohnt nicht. Man könnte jedoch einen neuen
Wechselrichter kaufen bevor die "ganze Aktion"
los geht. Dies bedeutete in unserem Fall wir
sollten nun für die Reparartur Vorkasse leisten.
Trotz des Ablaufplan der AEET Vertriebs GmbH
(nun), wolle man nun erst Geld (Pos. 8 des
"Ablauf Wechselrichter Reparartur / Überprüfung")
statt nach Pos. 4 "Prüfen Ihres Wechselrichter
und ..". Wir haben dann Wechselrichter trotz
Mahnung / Fristsetzung abholen lassen (um
den Schadenersatz kümmern wir uns später -
die Verjährung läuft ja nicht so schnll davon).
Nach dem Empfang unseres defekten Wechselrichter
stellten wir fest, daß bei AEET niemand das
Gehäuse des defekten Wechselrichter geöffnet
hat und daß die Platine immer noch kein
Loch hat, aber nach wie vor ein NTC defekt
ist. Wir können AEET insb. Herrn Florian Schneider
nicht empfehlen und warnen sogar vor diesem
Geschäftsgebahren.
VIII 2017; Wir werden nicht zu jeder BGA Explosion in der Presse Stellung nehmen, auch wenn der
Schaden in Schleswig - Holstein war.
31. Mai 2017
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Schäden an Edelstahlbehältern
durch Korrosion
Jörg Michaels VGH Versicherungen, Hannover
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Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende
Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar -
für biogasanlagen BGA`s / MBA`s
/ Trockenfermentationsanlagen TFA`s
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Park Inn Weimar,
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31. Mai 2017
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Schäden an Unterkonstruktionen
aus Holz von Biogasfoliendächern
(-membranen)
Nina Pingel, DAS - IB GmbH
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Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende
Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar -
für biogasanlagen BGA`s / MBA`s
/ Trockenfermentationsanlagen TFA`s
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Park Inn Weimar,
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31. Mai 2017
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Mikroorganismen als Schadensverursacher
an Edelstahlbehältern
Dr. Jan Küver, MPA Bremen, Bremen
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Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende
Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar -
für biogasanlagen BGA`s / MBA`s
/ Trockenfermentationsanlagen TFA`s
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Park Inn Weimar
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31. Mai 2017
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Herausforderungen an das Material von
BGA`s / Abfallanlagen - hier: Betonbehältersysteme
Manfred Backs, Fechtelkord & Eggersmann
GmbH, Marienfeld
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Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende
Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar -
für biogasanlagen BGA`s / MBA`s
/ Trockenfermentationsanlagen TFA`s
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Park Inn Weimar
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31. Mai 2017
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Richtige Arbeitsabläufe zur Reparatur
und Instandsetzung insb. bei der Sanierung
von Edelstahlbehältern
Stefan Schieritz, Plusmaler GmbH, Elsnig,
Hagen Fritsch, Gütec GmbH, Annaburg,
Andreas Mehlmann, BIOENERGIE GmbH, Beilrode
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Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende
Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar -
für biogasanlagen BGA`s / MBA`s
/ Trockenfermentationsanlagen TFA`s
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31. Mai 2017
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Herausforderungen an das Material von
BGA`s / MBA`s / Abfallanlagen - hier:
Stahlbehältersysteme
Tim Neviadomski, Abfallzweckverband
Südniedersachsen, Friedland
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Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende
Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar -
für biogasanlagen BGA`s / MBA`s
/ Trockenfermentationsanlagen TFA`s
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31. Mai 2017
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Rechtliche Aspekte bei Schäden
an Biogasanlagen
Ludger Gordalla, Luther Nierer Rechtsanwälte
Partnerschaft mit beschränkter
Berufshaftung, Berlin
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Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende
Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar -
für biogasanlagen BGA`s / MBA`s
/ Trockenfermentationsanlagen TFA`s
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31. Mai 2017
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Herausforderungen an die Planung und
Bauüberwachung von Biogasanlagen
für einen schadenfreien Betrieb
Armin Bojahr, UTB GmbH & Co. KG,
Ravensburg
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Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende
Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar -
für biogasanlagen BGA`s / MBA`s
/ Trockenfermentationsanlagen TFA`s
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31. Mai 2017
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Unfälle mit Personenschäden
Vermeidung und Sensibilisierung
Manuela Beyer, Biogasunion e.V., Hamburg
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Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende
Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar -
für biogasanlagen BGA`s / MBA`s
/ Trockenfermentationsanlagen TFA`s
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31. Mai 2017
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Aktuelle Schäden und deren Ursache,
insb. BHKW, "notwendiger"
Blitzschutz, Obliegenheitspflichten
aus Gesetzen und Verordnungen (unmittelbares
Recht), Stand der Technik - Stand der
Sicherheitstechnik am Beispiel Rohgasanalysen,
GWA und Fackeln
Wolfgang H. Stachowitz, DAS - IB GmbH,
Kiel
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Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende
Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar -
für biogasanlagen BGA`s / MBA`s
/ Trockenfermentationsanlagen TFA`s
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Park Inn Weimar
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369 kB der pdf.-file als Programm und Anmeldeformular - schon > als 70 TeilnehmerInnen, „Schadenverhütung bei Biogasanlagen“
Aussteller, Weimar Stand 3 IV 2017
Falls Sie nicht zur Tagung kommen konnten,
ist für Sie ja das Tagungsbuch interessant
..
1.317
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27. IV. 2017
309 kB der pdf.-file Informationen zu aktuellen
falschen Behördeninformationen im Rahmen
der Pflichten (Arbeitgeber) nach BetrSichV,
GefStoffV, ProdSG (Überwachungsbedürftig)
etc.
24 IV - 2017 DAS Imperium schlägt zu - DAS
- IB Lions Rennente 2017 - wir unterstützen
zum 14. Mai 2017 das 12. Kieler Entenrennen
zu Gunsten des Projektes INKA - Kieler Initiative
gegen Kinderarmut e.V.
4 IV 2017 Mobile Deponiegasnotfackel auf der Deponie Gießen - Allendorf des LK Gießen zur Notentgasung
-
BetrSichV Stand I 2017 wg. Prüfungspflicht
und deren Dokumentation - Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Verwendung von .... aus dem Bundesgesetzblatt.
Die Änderungen als pdf.-file 616 kB.
Ferner ist nun endlich in Deutschland die
SEVESO III EU - Richtlinie in deutsches Recht
umgesetzt. D.h. wir haben endlich wieder eine
aktuelle 12. BImSchV (Störfallverordnung.
Siehe Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 3 vom 13.I.2017,
(Bundesgesetzblatt.de)
PtJ / Nationale Klimaschutz Initative: Ende
der Potentialanalyse auf der Deponie Wittgendorf
und Start der Potentialanalyse auf der Deponie
Himmelsfürst jeweils mittels Übersaugung zum
Luft- / Sauerstoffeintrag.
WKA (Windkraftanlage) auf der Deponie Neu
- Wulmstorf (LK Harburg) der Stadtreinigung
Hamburg lt. TAZ vom 7.I.2017 auf zwei Gasbrunnen
gefallen - keine Explosion; warum nur?