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Aktuelles - Stand: 7. I. 2018

2017

11.XII.2017 Büro- und Lagerhalleneinweihung

TRAS 120 "Technische Regel für Anlagensicherheit Biogasanlagen" (Entwurf 4.VIII.2017) - Stellungnahme / Antwort der KAS / GFI an die DAS - IB GmbH Ergänzung vom 7.XII.2017:

der Verteiler für die Einladungen zum Fachgespräch wurde vom AK-Biogasanlagen in Abstimmung mit dem BMUB erstellt. Es bestand die Möglichkeit, sich bei der Geschäftsstelle zu dem Fachgespräch anzumelden. Die Erkenntnisse aus dem Fachgespräch und die Beiträge der Teilnehmer wurden in einem internen Arbeitsdokument zusammengestellt. Es dient dem internen Beratungsprozess des Arbeitskreises und wird nicht veröffentlicht. Nach der Verabschiedung des überarbeiteten Entwurfs durch die Kommission für Anlagensicherheit und der Anhörung der obersten Landesbehörden kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die TRAS 120 im Bundesanzeiger veröffentlichen. Dies wird voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2018 der Fall sein. Für die Veröffentlichung von Informationen zum Sachstand bei der TRAS-Biogasanlagen schlage ich Ihnen vor, auf die Internetseite der KAS https://www.kas-bmu.de/publikationen/tras_pub.htm zu verweisen. Ich würde es darüber hinaus sehr begrüßen, wenn Sie auf Ihrer Internetseite auf die Nennung von Namen von Mitarbeitern der Geschäftsstelle der Kommission für Anlagensicherheit verzichten würden.

Hinweis auf der web - Seite der KAS stehen die Namen jedoch auch.

TRAS 120 "Technische Regel für Anlagensicherheit Biogasanlagen" (Entwurf 4.VIII.2017) - Stellungnahme / Antwort der KAS / GFI an die DAS - IB GmbH (Auszüge) vom 22.XI.2017:

Von Hon.-Prof. Dr. Thomas Schendler als Vorsitzende der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) mit dem Verteiler: Georg Arens und Oliver Ludwig aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (kurz BMUB), Thomas Hackbusch (LUBW - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) als Vertreter des Arbeitskreis „Biogasanlagen“ und Hans-Siegfried Göbel (Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH - GfI):

1. Zitat: In keiner Weise wurden fachlich begründete Vorschläge der Fachverbände als „polemisch“ oder „unsachlich“ „abgewiegelt“. Die beim Fachgespräch eingebrachten Vorschläge werden in der weiteren Überarbeitung des Entwurfs zur TRAS berücksichtigt.

2. Zitat:... dass der Entwurf der TRAS sich noch in einer umfangreichen Überarbeitung auf Basis der Vorschläge aus dem Fachgespräch befindet.

Was ist an dieser "neuen" Internet - Meldung aus kW 47 aus 2017 neu? "Alte Müllhalden als Stromquelle nutzen Unter alten Müllhalden schlummert ungenutztes Potenzial: Methan. Bochumer Forscher wollen dieses Gas nun zur Strom- und Wärmeerzeugung nutzen und Kommunen damit die Kassen füllen."

Wir sind am 3.XI.2017 in den KZR 12 nach Flintbek bei Kiel in unser eigenes Büro umgezogen. Nun warten wir auf die Telekom sowie 1&1 ehemals KielNET, daß unsere neuen Telephon- und Faxanschlüße funktionieren. Vermutlich nun am 10.XI.2017

TRAS 120 "Technische Regel für Anlagensicherheit Biogasanlagen" (Entwurf 4.VIII.2017) - Unsere Meinung zur Anhörung beim UBA am Mittw., 18. X. 2017:

Wollte die KAS wirklich anhören und sich fachlich austauschen ? Anscheinend NEIN, fachlich begründete Vorschläge von Verbänden, Firmen etc. wurden fast immer als "unsachlich" / "polemisch" etc. "abgewiegelt". So wird diese TRAS 120 kein "Stand der Technik"! Was will man mit der TRAS 120 eigentlich erreichen? Wenn Biogasanlagen sicherer gemacht werden sollen, sollte man sich nach den realen Unfällen, Emissionen und Schäden erkundigen und nicht, nicht nachvollziehbare Behauptungen zu Abständen und techn. Ausführungen fixieren. Wieso wird das vorhandene Regelwerk sowie die bestehenden Gesetze und Verordnungen durch die Überwachungsbehörden und "Sachverständigen" sowie "Befähigten Personen" nicht angewandt und überprüft? Noch ein Regelwerk zu Biogasanlagen (welche eigentlich?), was bis dato handwerklich schlecht ist (s.u.), brauch die Welt (Biogasszene) wirklich nicht. Fazit: Der Entwurf zur TRAS 120 und die Anhörung sind mangelhaft - die durchgeführten Prüfungen von Biogasanlagen nicht ausreichend. Liebe KAS, kommt Euren Ansprüchen nach und schreibt "etwas" technisch "belastbares & fundiertes", wenn es denn noch wirklich die TRAS 120 "Technische Regel für Anlagensicherheit Biogasanlagen" bedarf !

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TRAS 120 (Entwurf 4.VIII.2017) "Technische Regel für Anlagensicherheit Biogasanlagen"; steckt noch in den Kinderschuhen und wird dem Anspruch an die KAS (Kommission für Anlagensicherheit) nicht gerecht. Beispiele: Aus MBA`s werden "BMA`s" - aus Sicherheitsabsperrventile (SAV) werden Sicherheitsabsperrarmaturen, aus Unterbrechungsfreie Spannungsversorgung (USV) wird Unterbrechungsfreie Stromversorgung, aus Energie wird Strom. Es finden sich keine Hinweise was ein Betreiber und Arbeitgeber ist, Sicherheitsdefinitionen beziehen sich auf Atomenergieanlagen: "Atomic Energy Agency" und "Developing safety culture in nuclear activities". § 11 der GefStoffV wird ignoriert (primärer Explosionsschutz: "Auf Dauer technisch dicht". Auslegungen von U/Ü: V=f(p) und insb. welcher Volumenstrom: des Behälters / der Anlage bleiben unklar. Auf Unterschiede zw. "Bestimmungsgemäßer Betrieb / Verwendung" und "Normalbetrieb" finden sich keine Hinweise. Worauf beziehen sich Wartungen, Instandsetzungen: unklar. Zwischen geA und eA wird nicht eineindeutig unterschieden. Wird Biogas nun gespeichert oder doch gelagert? Sind Gasbrenner für Notfackeln anders zu bewerten als für Heizkessel? Was sind Havarien, Abweichungen vom Normalbetrieb und was sind Störfälle: unklar. Sicherheitseinrichtungen - Folgehandlungen - Sicherheitsmatrix: unklar. LISA / LIZA + / - werden nicht eindeutig differenziert. Gefahrenanalyse, Gefährdungsbeurteilung, WER WAS unklar. Biogas soll "extrem entzündbar sein"; CO2 ist ein Löschgas ! für Wasserstoff aus der Hydrolyse möge dies ja richtig sein ... Biogas (CO2 / CH4) soll sich nicht entmischen: FALSCH !!! In jedem unterirdischen Bauwerk meßbar und leider durch zahlreiche CO2 - Tote auch feststellbar. Löschwassermenge für Biogasanlagen lt. DVGW W 405 völlig überdimensioniert. Warum müssen Flammendurchschlagsicherungen (FS) als tertiärer Explosionsschutz sein, wenn keine eA bzw. geA vorzufinden ist und dies betriebsmäßig auch nicht funktioniert. Wieso müssen Biogasverdichter / Stützluftgebläse für Explosionsschutzzone 2 (gemeint ist wahrscheinlich Kategorie 3) sein und der "Rest" nicht? Pauschale Abstände zu Windkraftanlagen (WKA) von 500 m völlig theoretisch. Im Notstromkonzept werden die Anlaufströme nicht berücksichtigt - warum? Blitzschutz: Der Normblitz aus der DIN EN 62305 läßt mit den Lobbyisten grüßen! Wie soll eine kontinuierliche Stützluftüberwachung im notwendigen ppm - Meßbereich ausgeführt werden, wenn es diese Meßgeräte nicht auf dem Markt gibt? Kontinuierlich im Meßbereich UEG zu messen ist 1000 - fach daneben ! PS Kennt RUK tatsächlich nicht das Sachverständigen Kreis Biogas (SVK) - Merkblatt zur Dichtigkeit an Doppelmembrangasspeicher (DMGS) und weitere Informationen, die nicht vom DWA sind?

Merkblatt (Veröffentlicht V 2011) zur Prüfung von Gasspeicherdächern (Tragluftdächer) von BGA - Doppelmembranhauben, pdf download 540 kB 

Liebe KAS, da kommt noch viel handwerkliche Arbeit auf Dich zu. Dieser Entwurf der TRAS 120 vom "04.08.2017" ist kein großer Wurf. Mehr dazu auch gerne auf unseren Seminaren & Lehrgängen zum Thema ab dem 27.IX.2017 in Göttingen. Programm & Anmeldeformular unter Veranstaltungen und auf der Startseite.

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Die "Technische Regel für Anlagensicherheit Biogasanlagen" (Entwurf) muß dringend überarbeitet werden.

Mit unserem Bürobau in Flintbek neben unserem Archiv kommen auch die ersten "Probleme":a) seit VI 2017 können wir nicht sagen, wann uns die Telekom an ihr Netz anschließt. Seit dem 23.VIII. sind wir jedoch schon an das Frischwasser- und Fernwärmenetz der STW Kiel angeschlossen. b) Warnung vor der AEET Energy Group GmbH. Die geben im web, emails und Telephongesprächen vor Solarwechselrichter zu reparieren. Wenn dieser dann, wie bei uns am 19.VII.2017 versandt wird passiert Folgendes. Einen Tag später erhält man einen freundlichen Anruf, die Werkstatt hätte festgestellt (in unserem Fall wäre ein großes Loch in der Platine), die Reparatur lohnt nicht. Man könnte jedoch einen neuen Wechselrichter kaufen bevor die "ganze Aktion" los geht. Dies bedeutete in unserem Fall wir sollten nun für die Reparartur Vorkasse leisten. Trotz des Ablaufplan der AEET Vertriebs GmbH (nun), wolle man nun erst Geld (Pos. 8 des "Ablauf Wechselrichter Reparartur / Überprüfung") statt nach Pos. 4 "Prüfen Ihres Wechselrichter und ..". Wir haben dann Wechselrichter trotz Mahnung / Fristsetzung abholen lassen (um den Schadenersatz kümmern wir uns später - die Verjährung läuft ja nicht so schnll davon). Nach dem Empfang unseres defekten Wechselrichter stellten wir fest, daß bei AEET niemand das Gehäuse des defekten Wechselrichter geöffnet hat und daß die Platine immer noch kein Loch hat, aber nach wie vor ein NTC defekt ist. Wir können AEET insb. Herrn Florian Schneider nicht empfehlen und warnen sogar vor diesem Geschäftsgebahren.

VIII 2017; Wir werden nicht zu jeder BGA Explosion in der Presse Stellung nehmen, auch wenn der Schaden in Schleswig - Holstein war.

31. Mai 2017

 

Schäden an Edelstahlbehältern durch Korrosion

Jörg Michaels VGH Versicherungen, Hannover

 

Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar - für biogasanlagen BGA`s / MBA`s / Trockenfermentationsanlagen TFA`s


Park Inn Weimar,

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31. Mai 2017

 

Schäden an Unterkonstruktionen aus Holz von Biogas“folien“dächern (-membranen)

 

Nina Pingel, DAS - IB GmbH

Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar - für biogasanlagen BGA`s / MBA`s / Trockenfermentationsanlagen TFA`s


Park Inn Weimar,

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31. Mai 2017

 

Mikroorganismen als Schadensverursacher an Edelstahlbehältern

Dr. Jan Küver, MPA Bremen, Bremen

Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar - für biogasanlagen BGA`s / MBA`s / Trockenfermentationsanlagen TFA`s


Park Inn Weimar

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31. Mai 2017

Herausforderungen an das Material von BGA`s / Abfallanlagen - hier: Betonbehältersysteme

Manfred Backs, Fechtelkord & Eggersmann GmbH, Marienfeld

Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar - für biogasanlagen BGA`s / MBA`s / Trockenfermentationsanlagen TFA`s


Park Inn Weimar

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31. Mai 2017

Richtige Arbeitsabläufe zur Reparatur und Instandsetzung insb. bei der Sanierung von Edelstahlbehältern

Stefan Schieritz, Plusmaler GmbH, Elsnig,

Hagen Fritsch, Gütec GmbH, Annaburg, Andreas Mehlmann, BIOENERGIE GmbH, Beilrode

Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar - für biogasanlagen BGA`s / MBA`s / Trockenfermentationsanlagen TFA`s


Park Inn Weimar

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31. Mai 2017

Herausforderungen an das Material von BGA`s / MBA`s / Abfallanlagen - hier: Stahlbehältersysteme

Tim Neviadomski, Abfallzweckverband Südniedersachsen, Friedland

Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar - für biogasanlagen BGA`s / MBA`s / Trockenfermentationsanlagen TFA`s


Park Inn Weimar

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31. Mai 2017

Rechtliche Aspekte bei Schäden an Biogasanlagen

Ludger Gordalla, Luther Nierer Rechtsanwälte Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung, Berlin

Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar - für biogasanlagen BGA`s / MBA`s / Trockenfermentationsanlagen TFA`s


Park Inn Weimar

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31. Mai 2017

Herausforderungen an die Planung und Bauüberwachung von Biogasanlagen für einen schadenfreien Betrieb

Armin Bojahr, UTB GmbH & Co. KG, Ravensburg

Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar - für biogasanlagen BGA`s / MBA`s / Trockenfermentationsanlagen TFA`s


Park Inn Weimar

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31. Mai 2017

Unfälle mit Personenschäden – Vermeidung und Sensibilisierung

Manuela Beyer, Biogasunion e.V., Hamburg

Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar - für biogasanlagen BGA`s / MBA`s / Trockenfermentationsanlagen TFA`s


Park Inn Weimar

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31. Mai 2017

Aktuelle Schäden und deren Ursache, insb. BHKW, "notwendiger" Blitzschutz, Obliegenheitspflichten aus Gesetzen und Verordnungen (unmittelbares Recht), Stand der Technik - Stand der Sicherheitstechnik am Beispiel Rohgasanalysen, GWA und Fackeln

Wolfgang H. Stachowitz, DAS - IB GmbH, Kiel

Tagung zur Schadenvermeidung mit begleitende Ausstellung 31. Mai 2017 in Weimar - für biogasanlagen BGA`s / MBA`s / Trockenfermentationsanlagen TFA`s


Park Inn Weimar

ppt Version aus der Veranstaltung .. als pdf.-file 3.014 kB

369 kB der pdf.-file als Programm und Anmeldeformular - schon > als 70 TeilnehmerInnen, „Schadenverhütung bei Biogasanlagen“

Aussteller, Weimar Stand 3 IV 2017

Falls Sie nicht zur Tagung kommen konnten, ist für Sie ja das Tagungsbuch interessant .. 1.317 kB als pdf.-file

27. IV. 2017

309 kB der pdf.-file Informationen zu aktuellen falschen Behördeninformationen im Rahmen der Pflichten (Arbeitgeber) nach BetrSichV, GefStoffV, ProdSG (Überwachungsbedürftig) etc.

24 IV - 2017 DAS Imperium schlägt zu - DAS - IB Lions Rennente 2017 - wir unterstützen zum 14. Mai 2017 das 12. Kieler Entenrennen zu Gunsten des Projektes INKA - Kieler Initiative gegen Kinderarmut e.V.

4 IV 2017 Mobile Deponiegasnotfackel auf der Deponie Gießen - Allendorf des LK Gießen zur Notentgasung

- BetrSichV Stand I 2017 wg. Prüfungspflicht und deren Dokumentation - Betriebssicherheitsverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von .... aus dem Bundesgesetzblatt. Die Änderungen als pdf.-file 616 kB.

Ferner ist nun endlich in Deutschland die SEVESO III EU - Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. D.h. wir haben endlich wieder eine aktuelle 12. BImSchV (Störfallverordnung. Siehe Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 3 vom 13.I.2017, (Bundesgesetzblatt.de)

PtJ / Nationale Klimaschutz Initative: Ende der Potentialanalyse auf der Deponie Wittgendorf und Start der Potentialanalyse auf der Deponie Himmelsfürst jeweils mittels Übersaugung zum Luft- / Sauerstoffeintrag.

WKA (Windkraftanlage) auf der Deponie Neu - Wulmstorf (LK Harburg) der Stadtreinigung Hamburg lt. TAZ vom 7.I.2017 auf zwei Gasbrunnen gefallen - keine Explosion; warum nur?


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